1. Der Einspracheentscheid der Kantonalen Steuerkommission sowie der Kantonalen Verwaltung für die direkte Bundessteuer vom 31. Juli 2014 (Entscheid Nr. 85/2013) sei aufzuheben. 2. Die Veranlagungsverfügung der Kantonalen Verwaltung für die direkte Bundessteuer vom 16. April 2013 (PID-Nr. 145552) betreffend direkte Bundessteuer und Kantonale Steuern (Einkommens- und Vermögenssteuer) 2008 [sei aufzuheben] und im Sinne der vorliegenden Beschwerde neu zu veranlagen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge -