Kantonalen Verwaltung für die direkte Bundessteuer den Steuerpflichtigen, dass im Wesentlichen (mit Ausnahme der beantragten Liegenschaftsunterhaltskosten betreffend die Liegenschaft in Zürich) am angefochtenen Entscheid festgehalten werde. Für den Fall, dass ein begründeter Entscheid gewünscht werde, wurde der Steuerpflichtige zusätzlich aufgefordert, die Notwendigkeit von verschiedenen Aufwandpositionen in der eingereichten Erfolgsrechnung für die Steuerperiode 2008 (Personalaufwand, Fahrzeugaufwand, Kunden- und Reisespesen, diverse Unkosten) substantiiert zu begründen und nachzuweisen, anderenfalls von