= Ergebnis aus selbständiger Erwerbstätigkeit Fr. 495’372.86 Nach weiterer mündlicher und schriftlicher Korrespondenz (Einsprache-act. 33 ff.) hielt die Veranlagungsabteilung mit Abschlussschreiben vom 12. Juli 2013 (Einsprache-act. 24-32) vollumfänglich an der bisherigen Veranlagung fest und qualifizierte insbesondere die Tätigkeit im Zusammenhang mit den gewährten Darlehen als private Vermögensverwaltung und nicht als selbständige Erwerbstätigkeit.