per 31.12.2008 zu 99 % Privatvermögen darstelle. C. Gegen die Veranlagungsverfügung vom 16. April 2013 für die Steuerperiode 2008 liess A._____ mit Schreiben vom 17. Mai 2013 bei der Kantonalen Steuerkommission/Verwaltung für die direkte Bundessteuer Einsprache erheben mit den Anträgen, die Veranlagungsverfügung für die kantonalen Steuern und die direkte Bundessteuer sei aufzuheben (Einspracheact. 50 ff.).