Der Geschäftsanteil vom verbuchten Personalaufwand (Fr. 144’185.37) wurde ermessensweise auf Fr. 60’000.-- eingeschätzt (reduziert). Daneben wurden noch geringfügige Aufwände im Zusammenhang mit dem Unterhalt F.______ (Fr. 3’852.--), Versicherungen (Fr. 969.--) und Rechts- und Beratungskosten (Fr. 13’740.--) anerkannt. Daraus berechnete die Veranlagungsbehörde ein Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit in der Höhe von Fr. 144’501.-- (anstelle des in der Erfolgsrechnung der A._____ Consulting ausgewiesenen Verlustes von Fr. 504’365.09).