_) sowie des Geschäftswagens (Jaguar) gezählt. Anstelle diverser Aufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit (Kunden- und Reisespesen, Fahrzeugaufwand, diverse Unkosten) wurden Abzüge für Berufskosten der unselbständigen Erwerbstätigkeit (Berufskosten Fr. 6’600.--, Fahrtkosten von Fr. 6’000.-- und Pauschalspesenabzug von Fr. 18’000.-- [Geschäftsanteil ermessensweise geschätzt]) gewährt. Der Geschäftsanteil vom verbuchten Personalaufwand (Fr. 144’185.37) wurde ermessensweise auf Fr. 60’000.-- eingeschätzt (reduziert).