Ausgehend von den Veranlagungen der Vorperioden wurde eine selbständige Erwerbstätigkeit nicht bzw. nur in beschränktem Umfang anerkannt. Die Veranlagungsbehörde nahm gegenüber der mit der Steuererklärung eingereichten Bilanz per 31.12.2008 und Erfolgsrechnung 1.1.2008 - 31.12.2008 der A._____ Consulting diverse Korrekturen vor. Insbesondere wurden die der H.______ GmbH und der G.___