B. Mit Veranlagungsverfügung vom 16. April 2013 für die Steuerperiode 2008 veranlagte die Kantonale Steuerverwaltung/Verwaltung für die direkte Bundessteuer des Kantons Schwyz den Steuerpflichtigen für die kantonalen Steuern mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 2’484’400.-- (satzbestimmend Fr. 2’712’400.--) und einem steuerbaren Vermögen von Fr. 85’788’000.--, sowie 2 für die direkte Bundessteuer mit einem steuerbaren und satzbestimmenden Einkommen von Fr. 2’736’400.-- (Steuerakten 2008 act. 6-14).