{"Signatur": "SZ_VG_002", "Spider": "SZ_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2016-02-16", "HTML": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_002_II-2014-88_2016-02-16.html", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/loadTable", "Checksum": "e9b28607a19d612beca2221de1c8c599"}, "PDF": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_002_II-2014-88_2016-02-16.pdf", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/ServletDownload/II_2014_88_2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f213f887f6b44736ff777d25036505e5b07e776ad35548ccfb1165dac685de5d71a55b9341497d69fe5bd2cac8a76200c4d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77?path=2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f213f887f6b44736ff777d25036505e5b07e776ad35548ccfb1165dac685de5d71a55b9341497d69fe5bd2cac8a76200c4d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=II_2014_88", "Checksum": "ef100136d3b814de8e92ab80f87bf33e"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["II 2014 88"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schwyz Verwaltungsgericht 2. Kammer 16.02.2016 II 2014 88"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schwyz Verwaltungsgericht 2. Kammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Schwytz  2. Kammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Svitto  2. Kammer"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Kammergericht"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Einkommens- und Vermögenssteuer (Veranlagung 2008) | Einkommens- und Vermögenssteuer"}], "ScrapyJob": "446973/76/536", "Zeit UTC": "22.02.2026 23:27:25", "Checksum": "0513a1de74c186d856836800766f5b95", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schwyz Verwaltungsgericht 2. Kammer 16.02.2016 II 2014 88\nRegeste:\nEinkommens- und Vermögenssteuer (Veranlagung 2008) | Einkommens- und Vermögenssteuer\n\n Auflösung AHV Rückstellung 140’000\nMietzinsen E.___ 12’000\na.o. Ertrag 133’374\ndavon Miete Wildwasserbahn -62’312\n\nLohnaufwand Geschäftsanteil -60’000\nUnterhalt F.____ -3’852\nVersicherungen -969\nRechts- und Beratungskosten -13’740\n\n3\nEinkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit 144’501\n\nDie in der Erfolgsrechnung der A._____ Consulting vorgenommenen\nerfolgswirksamen Abschreibungen bzw. Wertberichtigungen (Fr. 690’063.05) auf\nder in der Bilanz als Sachanlagen aktivierten Wildwasserbahn sowie Achterbahn\nB._____ wurden von der Veranlagungsbehörde bei den steuerbaren Einkünften\nnicht zum Abzug zugelassen. Im Weiteren wurden wie in der Vorperiode die\nverbuchten Darlehenszinsen (Fr. 31’102.75) wie auch der Mietertrag\nWildwasserbahn (Fr. 61’827.15) unter den (privaten) Wertschriftenerträgen (Code\n150) bzw. weiteren Einkünften und Gewinnen (Code 575) erfasst.\nDementsprechend wurden der bilanzierte Wert der Sachanlagen in der Höhe von\nFr. 2’764’000.-- wie auch die in der Bilanz der Einzelfirma aufgeführten Darlehen\n(inklusive Darlehen B._____ in der Höhe von Fr. 100’000.--) von der\nVeranlagungsbehörde dem Privatvermögen zugeordnet (vgl. Code 920: Uebrige\nVermögenswerte: Fr. 2‘864‘000.--). Dazu wurde festgestellt, dass das Vermögen\nper 31.12.2008 zu 99 % Privatvermögen darstelle.\n\nC. Gegen die Veranlagungsverfügung vom 16. April 2013 für die\nSteuerperiode 2008 liess A._____ mit Schreiben vom 17. Mai 2013 bei der\nKantonalen Steuerkommission/Verwaltung für die direkte Bundessteuer\nEinsprache erheben mit den Anträgen, die Veranlagungsverfügung für die\nkantonalen Steuern und die direkte Bundessteuer sei aufzuheben (Einspracheact. 50 ff.).\n\nDie Umqualifikation des Honorarertrags in der Höhe von Fr. 180’000.-- als\nEinkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit wie auch die Auflösung\nRückstellung AHV Vorjahre (Fr. 140’000.--) wurden vom Steuerpflichtigen nicht\nbestritten. Indessen wurde neu abweichend von der Selbstdeklaration geltend\ngemacht, dass die seit dem Jahr 2007 massiv ausgebaute Finanzierungstätigkeit\neine selbständige Erwerbstätigkeit darstelle. Demzufolge müssten sämtliche\ngewährten Darlehen als Teil dieser professionellen Finanzierungstätigkeit\nbetrachtet werden und seien als Teil des Geschäftsvermögens zu qualifizieren,\nauch wenn nur ein Teil dieser Darlehen in der Bilanz der Einzelfirma aktiviert\nworden sei. Die Geschäftsaktiven gemäss eingereichter Bilanz von\nFr. 4’623’985.29 würden sich durch den Einbezug sämtlicher gewährter Darlehen\nauf ein Total Geschäftsaktiven von Fr. 33’283’908.94 erhöhen. Bei\nsachgerechtem Einbezug der Darlehen ins Geschäftsvermögen seien zudem\nfolgende zusätzlichen Erträge und Aufwendungen bei der Ermittlung des\nsteuerbaren Einkommens aus selbständiger Erwerbtätigkeit zu berücksichtigen:\n\n4\nErgebnis gemäss eingereichter Erfolgsrechnung Fr. -504’365.09\nFr.\n- Honorarertrag Dienstleistungen - 180’000.00\nFr.\n+ Darlehenszinsen 1’485’860.00\nFr.\n- Wertberichtigung Darlehen I._____ -22’500.00\nFr.\n- Wertberichtigung Darlehen J._____ - 100’000.00\nFr.\n- Kursverlust Darlehen ____ (Euro 2 Mio.) -351’400.00\nFr.\n- Wertberichtigung Darlehen B._____ - 20’000.00\nFr.\n+ Auflösung Rückstellung AHV Vorjahre 140’000.00\nFr.\n+ Privatanteil Reisespesen (Hotel) 47’777.95\n\n= Ergebnis aus selbständiger Erwerbstätigkeit Fr. 495’372.86\n\nNach weiterer mündlicher und schriftlicher Korrespondenz (Einsprache-act. 33 ff.)\nhielt die Veranlagungsabteilung mit Abschlussschreiben vom 12. Juli 2013\n(Einsprache-act. 24-32) vollumfänglich an der bisherigen Veranlagung fest und\nqualifizierte insbesondere die Tätigkeit im Zusammenhang mit den gewährten\nDarlehen als private Vermögensverwaltung und nicht als selbständige\nErwerbstätigkeit.\n\n"}