{"Signatur": "SZ_VG_002", "Spider": "SZ_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2016-02-16", "HTML": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_002_II-2014-88_2016-02-16.html", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/loadTable", "Checksum": "e9b28607a19d612beca2221de1c8c599"}, "PDF": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_002_II-2014-88_2016-02-16.pdf", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/ServletDownload/II_2014_88_2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f213f887f6b44736ff777d25036505e5b07e776ad35548ccfb1165dac685de5d71a55b9341497d69fe5bd2cac8a76200c4d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77?path=2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f213f887f6b44736ff777d25036505e5b07e776ad35548ccfb1165dac685de5d71a55b9341497d69fe5bd2cac8a76200c4d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=II_2014_88", "Checksum": "ef100136d3b814de8e92ab80f87bf33e"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["II 2014 88"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schwyz Verwaltungsgericht 2. Kammer 16.02.2016 II 2014 88"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schwyz Verwaltungsgericht 2. Kammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Schwytz  2. Kammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Svitto  2. Kammer"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Kammergericht"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Einkommens- und Vermögenssteuer (Veranlagung 2008) | Einkommens- und Vermögenssteuer"}], "ScrapyJob": "446973/76/536", "Zeit UTC": "22.02.2026 23:27:25", "Checksum": "0513a1de74c186d856836800766f5b95", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schwyz Verwaltungsgericht 2. Kammer 16.02.2016 II 2014 88\nRegeste:\nEinkommens- und Vermögenssteuer (Veranlagung 2008) | Einkommens- und Vermögenssteuer\n\nVerwaltungsgericht des Kantons Schwyz\nKammer II\n\nII 2014 88\n\nEntscheid vom 16. Februar 2016\n\nBesetzung lic.iur. Achilles Humbel, Vizepräsident\nDr.iur. Frank Lampert und Monica Huber-Landolt, Richter\nDr.iur. Thomas Twerenbold, Gerichtsschreiber\n\nParteien A._____,\nBeschwerdeführer,\nvertreten durch Rechtsanwalt D.________\n\ngegen\n\nKantonale Steuerkommission/Kantonale Verwaltung\nfür die direkte Bundessteuer, Bahnhofstrasse 15,\nPostfach 1232, 6431 Schwyz,\nVorinstanzen,\n\nGegenstand Einkommens- und Vermögenssteuer (Veranlagung 2008)\nSachverhalt:\n\nA.a A._____ verfügt als ehemaliger Unternehmer der weltweit tätigen A._____\nGruppe (heute zugehörig zur X._____ Group) über ein umfangreiches\nVermögen. Per Ende 2008 belief sich das Vermögen auf über Fr. 90 Mio. Seit\nmehreren Jahren stellt er einen namhaften Teil davon verschiedenen\nUnternehmen und Privatpersonen in Form von Darlehen zur Verfügung. Per\nEnde 2008 beliefen sich die ausstehenden Darlehen auf über Fr. 30 Mio.\nZusätzlich ist A._____ Inhaber der Einzelfirma \"A._____ Consulting\". Die\nEinzelfirma ist nicht im Handelsregister eingetragen. Vereinzelt wurden auch die\nDarlehen von A._____ in die Bilanz seiner Einzelfirma aufgenommen und\nVerluste geltend gemacht. Von den Steuerbehörden wurden indessen jeweils\nsämtliche Darlehen dem Privatvermögen zugeordnet. Im Übrigen wurde eine\nselbständige Erwerbstätigkeit nicht bzw. nur in beschränktem Umfang anerkannt.\n\nA.b Unter anderem wurde von A._____ im Jahr 2007 auch ein \"Darlehen\nB._____\" in der Höhe von Fr. 3‘583‘879.01 in der Bilanz der Einzelfirma aktiviert,\nnachdem von A._____ seit 2005 fortlaufend die Rechnungen für die Investitionen\ndes Vergnügungsparks B._____ in C.______ in eine Wildwasser- und\nAchterbahn bezahlt worden waren. Im Jahr 2008 führte A._____ in der Bilanz der\nEinzelfirma neben dem Darlehen B._____ noch ein Darlehen E._____\n(Fr. 1’209’000.--; Darlehen im Zusammenhang mit der Veräusserung der\nLiegenschaft F._____ am 23.4.2008) und ein Darlehen G._____ AG (Fr.\n215’200.--) auf. Das Darlehen B._____ wurde zudem nur noch in der Höhe von\nFr. 100’000.-- ausgewiesen. Stattdessen wurden per 01.01.2008 die\nWildwasserbahn B._____ (Fr. 3’176’819.01 [zzgl. Zoll/MwSt Fr. 3’136.04]) und\ndie Achterbahn B._____ (Fr. 274’108.--) unter den Sachanlagen der Einzelfirma\naktiviert und darauf per 31.12.2008 erfolgswirksame Abschreibungen von 20%\n(bzw. Wertberichtigungen) entsprechend insgesamt Fr. 690’063.05\n(= Fr. 635’955.05 + Fr. 54’108.--) vorgenommen. Daraus resultierte ein\nausgewiesener Bilanzwert unter den Sachanlagen per 31.12.2008 von (netto)\nFr. 2’764’000.-- (= Fr. 2’544’000.-- + Fr. 220’000.--).\n\nB. Mit Veranlagungsverfügung vom 16. April 2013 für die Steuerperiode 2008\nveranlagte die Kantonale Steuerverwaltung/Verwaltung für die direkte\nBundessteuer des Kantons Schwyz den Steuerpflichtigen für die kantonalen\nSteuern\nmit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 2’484’400.-- (satzbestimmend\nFr. 2’712’400.--) und einem steuerbaren Vermögen von Fr. 85’788’000.--, sowie\n\n2\nfür die direkte Bundessteuer mit einem steuerbaren und satzbestimmenden\nEinkommen von Fr. 2’736’400.-- (Steuerakten 2008 act. 6-14).\n\nAusgehend von den Veranlagungen der Vorperioden wurde eine selbständige\nErwerbstätigkeit nicht bzw. nur in beschränktem Umfang anerkannt. Die\nVeranlagungsbehörde nahm gegenüber der mit der Steuererklärung\neingereichten Bilanz per 31.12.2008 und Erfolgsrechnung 1.1.2008 - 31.12.2008\nder A._____ Consulting diverse Korrekturen vor. Insbesondere wurden die der\nH.______ GmbH und der G._____ AG in Rechnung gestellten Honorarerträge für\nGeschäftsführung, Akquisitions- und Administrationsarbeiten in der Höhe von\ninsgesamt Fr. 180’000.-- (entsprechend der AHV-rechtlichen Qualifikation) beim\nSteuerpflichtigen als Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit erfasst\n(bzw. umqualifiziert). Zum Ertrag aus selbständiger Erwerbstätigkeit wurde\ndemgegenüber die Auflösung der AHV-Rückstellung (Fr. 140’000.--), Mietzinsen\nE._____ (Fr. 12’000.--) sowie der a.o. Ertrag aus dem Verkauf der Liegenschaft\n(F.______) sowie des Geschäftswagens (Jaguar) gezählt. Anstelle diverser\nAufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit (Kunden- und Reisespesen,\nFahrzeugaufwand, diverse Unkosten) wurden Abzüge für Berufskosten der\nunselbständigen Erwerbstätigkeit (Berufskosten Fr. 6’600.--, Fahrtkosten von\nFr. 6’000.-- und Pauschalspesenabzug von Fr. 18’000.-- [Geschäftsanteil\nermessensweise geschätzt]) gewährt. Der Geschäftsanteil vom verbuchten\nPersonalaufwand (Fr. 144’185.37) wurde ermessensweise auf Fr. 60’000.--\neingeschätzt (reduziert). Daneben wurden noch geringfügige Aufwände im\nZusammenhang mit dem Unterhalt F.______ (Fr. 3’852.--), Versicherungen\n(Fr. 969.--) und Rechts- und Beratungskosten (Fr. 13’740.--) anerkannt. Daraus\nberechnete die Veranlagungsbehörde ein Einkommen aus selbständiger\nErwerbstätigkeit in der Höhe von Fr. 144’501.-- (anstelle des in der\nErfolgsrechnung der A._____ Consulting ausgewiesenen Verlustes von\nFr. 504’365.09).\n\n"}