5. Zustellung an: - den Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin (2/R) - den Rechtsvertreter der Beschwerdegegnerin (2/R; unter Beilage der Eingabe der Beschwerdeführerin vom 6. August 2015) - den Rechtsvertreter der Vorinstanz (2/R; unter Beilage der Eingabe der Beschwerdeführerin vom 6. August 2015) - den Regierungsrat (2) - und das Sicherheitsdepartement, Rechts- und Beschwerdedienst. Im Namen des Verwaltungsgerichts Der Vizepräsident: Der Gerichtsschreiber: