24 Kosten für die Expertise auf mindestens Fr. 15'000.-- beliefen. Indessen sind die Kosten der Expertise für die Beurteilung der Rechtmässigkeit der Kostenauflage nicht von Relevanz. 6.2.3 Die der Beschwerdeführerin auferlegten Verfahrenskosten von Fr. 5'000.-- liegen bei einem Viertel der Obergrenze der regulären Bandbreite. Gemessen an der Bedeutung der Sache und dem mutmasslichen Zeitaufwand sowie auch angesichts der Zulässigkeit, Entschädigungen zur Gebühr hinzuzurechnen, ist diese Kostenhöhe nicht zu beanstanden.