In solchen Fällen dürfte das Bemessungskriterium der Bruttogeschossfläche den Verhältnissen besser gerecht werden, doch bilde auch der Rauminhalt ein grundsätzlich taugliches Bemessungskriterium. Dem Umstand, dass Lagerhallen naturgemäss grosse Volumen aufweisen, ohne dass sie (vom Meteorwasser abgesehen) in der Regel eine ähnlich grosse Abwassermenge erzeugen wie gleich dimensionierte Wohngebäude oder intensiv genutzte Betriebsräumlichkeiten, trage im konkreten Fall das anwendbare Abwasserreglement dadurch Rechnung, dass es den Gebührensatz für