4.3.6 Mit der Expertise wurde mithin einerseits der Nachweis erbracht, dass mit den laufenden Erträgen (d.h. mit den Betriebsgebühren, Wasserzinsen) die Betriebskosten unter Einschluss der Aufwendungen für den ordentlichen Unterhalt gedeckt werden konnten. Anderseits wurde auch nachgewiesen, dass der Ertrag aus den Anschlussgebühren (und Erschliessungsgebühren) gemessen am Zeitraum von 20 Jahren nur geringfügig über den Investitionen liegt.