4.3.3 In den Jahren vor 2002 waren die Werterhaltungsausgaben (in der Erfolgsrechnung) noch nicht abgegrenzt bzw. als Investitionen ausgewiesen worden (vgl. Expertise S. 12). Die Gutachterin hat daher auf eine Vergleichsmethode abgestellt, indem sie von den in der Erfolgsrechnung verbuchten Aufwendungen für den Unterhalt den durchschnittlichen Wert der Jahre 2002 bis 2011 von Fr. 95'000.-- (teuerungsbereinigt) subtrahiert und den Differenzbetrag als Investitionen qualifiziert hat.