- Die in der Erfolgsrechnung verbuchten Investitionen (Werterhaltungsausgaben, Erneuerung und Ausbauten), welche in den Unterhaltskonti der Erfolgsrechnung verbucht worden seien, seien von der Beschwerdegegnerin für die letzten zehn Geschäftsjahre (2002 bis 2011) ermittelt worden. Mit diesen Angaben habe die Gutachterin eine Bereinigung des Unterhaltsaufwandes vorgenommen. Der Anteil Werterhaltungsausgaben sei zu den aktivierten Investitionen in der Bilanz hinzuaddiert worden.