- Die Investitionsrechnung habe bei öffentlichen Haushalten den Zweck, die in der Bilanz aktivierten Anlagen transparent zu machen. Die Investitionsrechnung sei eine Hilfsrechnung zur Bilanz. - Die Beschwerdegegnerin führe anstelle der Investitionsrechnung detaillierte Abschreibungstabellen, um die Investitionen darzustellen und die Abschreibungen zu berechnen. Es sei jedoch nur ein Teil der Investitionen in der Bilanz aktiviert und abgeschrieben worden.