- Indes habe die Wasserversorgung einen Teil der Investitionen im Unterhalt (Erfolgsrechnung) verbucht. Würden die Investitionen um diese Werterhaltungsausgaben in der Erfolgsrechnung bereinigt, zeige sich, dass die Investitionen und die Anschluss-/ Erschliessungsgebühren ungefähr im Gleichgewicht seien. Zur Beurteilung, ob das Kostendeckungsprinzip verletzt sei, legte die Gutachterin in der Expertise sowie ergänzend im Schreiben vom 19. Juli 2013 Folgendes dar: