13 4.2 Auftrag bzw. Zielsetzung der Expertise war es, auf die vom Bundesgericht gestellten Fragen Antworten zu geben. Zusätzlich liefert die Expertise in ihrer "Analyse der finanziellen Situation der Wasserversorgung verlässliche, vergleichbare Daten zu den wichtigsten ökonomischen Indikatoren" (S. 5 Ziff. 2). 4.2.1 In der einleitenden Zusammenfassung der Expertise (S. 4 Ziff. 1) wird Folgendes festgehalten: - Die Expertise zeige die finanzielle Situation der Beschwerdegegnerin in den Jahren 1989 bis 2011.