4.1.3 Des Weiteren ist zu beachten, dass nach der Rechtsprechung bei der Bemessung der Anschlussgebühren eine gewisse Schematisierung (und Pauschalierung) zulässig ist (BGE 131 II 271 Erw. 7.2.4; Bundesgerichtsurteile 2C_160/2014 vom 7.10.2014 Erw. 6.4.1; 2C_1054/2013 vom 20.9.2014 Erw. 6.1; 2C_816/2009 vom 3.10.2011 Erw. 5.1 je mit Hinweisen).