StR 2014 S. 357 [Bundesgerichtsurteil 2C_319/2013 vom 13.3.2014 Erw. 3.3.31]). Wenn die Beschwerdegegnerin über viele Jahre rechtskräftig veranlagt wurde, ist mithin auch hierin ein Indiz dafür zu sehen, dass ihre Buchführung den handelsrechtlichen Vorgaben entspricht.