F. Gegen diesen GRB (Versand am 5.6.2014; Zustellung am 10.6.2014) lässt die A.________ AG mit Eingabe vom 30. Juni 2014 (Postaufgabe am gleichen Tag) fristgerecht beim Regierungsrat des Kantons Schwyz Beschwerde erheben mit den folgenden Anträgen: 1. Der Beschluss des Gemeinderats Wangen Nr. 235 vom 15.05.2014 sei aufzuheben. 2. Die Verfügung der Wasserversorgung Wangen betreffend Wasseranschluss GBN 1518, Grundbuch Wangen, sei aufzuheben und von einer Gebührenerhebung sei abzusehen. 3. Eventualiter ist die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.