eingebracht werde (siehe aber die Angaben in der Vernehmlassung vom 19. August 2010, S.6, „ad II.3“ und S.11 oben, wonach die neue Meteor- und Schmutzwasserleitung „baulich soeben fertig gestellt werden konnte“). In der Vernehmlassung (S.11) führte die Vorinstanz weiter aus, das (die Kanalisation betreffende) Sanierungsprojekt sei baulich zwar abgeschlossen, der rechnerische Abschluss sei aber noch nicht vollzogen, weshalb die Rechnungsstellung noch erfolgen werde.