6.4.1 Konkret geht es um die Bedeutung und Tragweite der zwischenzeitlich im Bereich der J.______(Strasse) vorgenommenen Kanalisationsarbeiten. Während der Beschwerdeführer argumentiert, dass er mit der Erneuerung der Kanalisation in der J.______(Strasse) keinen Sondervorteil erlangt habe (vgl. Beschwerdeschrift, S.7 unten), macht die Vorinstanz in der Vernehmlassung (S.9) zu diesen abwasserrelevanten Investitionen im Bereich der J.______(Strasse) u.a. was folgt geltend: