4a, Prot. S.175: in jenem Fall hatte der Gemeinderat einer anderen Gemeinde beantragt, in analoger Anwendung der Berechnung der Anschlussgebühren bei Gewerbe- und Industriebauten mit überdurchschnittlichen Raumhöhen und damit überdurchschnittlichen Gebäudekubaturen und unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Abwassermengen und des Verschmutzungsgrades sei eine Reduktion von 30% bei Tiefgaragen der vorliegenden Grössenordnung angemessen; im betreffenden Fall ging es um drei Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage mit einer Gesamtkubatur von über 20'000 m3; in casu geht es gemäss der Auflistung in Vi-act.