5.4.1 Dass im vorliegenden Fall im Bereich der Mehrfamilienhäuser A und B im Untergeschoss eine Tiefgarage mit 34 Plätzen sowie beim Mehrfamilienhaus C im Untergeschoss eine Tiefgarage mit 14 Plätzen geplant und bewilligt worden sind, ist zwischen den Parteien unbestritten sowie aktenmässig erstellt (vgl. Viact. 9 = Plan-Nr. 698-10 „Tiefgaragen / Situation / Häuser A-F“; siehe auch Viact. 13 = Plan-Nr. 698-15, Grundrisse, Schnitte, Ansichten, namentlich Querschnitt A-A und Längsschnitt B-B, jeweils mit Genehmigungsvermerk des Gemeinderats).