7 Muss bei baulichen oder betrieblichen Änderungen eines angeschlossenen Grundstückes sowie bei einem Wiederaufbau die Dimensionierung des Anschlussüberstromunterbrechers erhöht werden, so wird die neue Anschlussgebühr aufgrund der Differenz von neuer und alter Dimensionierung berechnet. Der Ansatz pro Ampere wird gemäss Abgabeordnung festgesetzt (vgl. Anhang 1: Abgabeordnung, II Anschlussgebühr). Die Anschlussgebühr wird mit der Erstellung des Anschlusses fällig.