aus den Akten, dass den Stimmbürgern der Gemeinde Tuggen, wozu auch der Beschwerdeführer zu zählen ist, in der Einladung (Botschaft) zur Gemeindeversammlung vom 9. April 2010 (die Baubewilligung datiert vom 22. April 2010) unter dem Traktandum 7 (Rahmenkredit 2 für den Ausbau und die Sanierung der Anlagen des Elektrizitätswerkes Tuggen) konkret begründet wurde, weshalb die im Jahre 1972 erstellte und mit einem Transformator aus dem Jahre 1967 bestückte „TS H.________“ sanierungsbedürftig ist und durch den Ausbau der „TS B.________“ ersetzt werden soll (siehe dazu noch nachfolgend, Erwägung 4.2.1f.).