Diesbezüglich ist der Baugesuchskontrolle des EW vom 18. Januar 2010 (= Bf-act.5) zu entnehmen, dass mit dem Bauvorhaben frühestens 12 Monate nach Erteilung der Baubewilligung begonnen werden kann, weil vorab u.a. folgende Arbeiten durchgeführt werden müssen:  Planung der Demontage Transformatorenstation TS H.________ mit den entsprechenden Neu- und Umverkabelungen der bestehenden Mittelspannungs- und Niederspannungsleitungen und einer Leistungsverstärkung in der TS B.________.  Plangenehmigungsverfahren des Eidg. Starkstrominspektorats ESTI im Zusammenhang mit den benötigten Änderungen der Mittelspannungsanlagen.