B. Gegen diesen am 27. April 2010 versandten Gemeinderatsbeschluss liess A.________ rechtzeitig am 17. Mai 2010 beim Regierungsrat Beschwerde erheben mit den folgenden Anträgen: 1. Es seien die Ziffern 5, 6, 7, 8 und 9 des angefochtenen Beschlusses vollumfänglich aufzuheben. 2. Es sei Ziffer 11 des angefochtenen Beschlusses im Sinne der Anträge gemäss Ziffer 1 anzupassen. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten des Beschwerdegegners.