Die EW-Anschlussgebühr gemäss Art. 9 des neuen EW-Reglementes der Gemeinde Tuggen wird nachträglich nach Realisierung des Hausanschlusses, zusammen mit der Abrechnung der Hausanschlusskosten, in Rechnung gestellt. 7. Der EW-Erschliessungsbeitrag gemäss Art. 8 des neuen EW-Reglementes der Gemeinde Tuggen beträgt Fr. 27'215.00 (5'443 m2 x 1.0 x Fr. 5.00). 8. Für den Anschluss an die Kanalisationsanlage ist gemäss Art. 26 des Abwasserreglements der Gemeinde Tuggen vom 12. Dezember 2003 (AR) ein Beitrag von Fr. 163'994.00 (17'012