Die Hausanschlusskosten der elektrischen Zuleitung (Graben und Rohre bauseits) gemäss Art. 14ff. des EW-Reglements der Gemeinde Tuggen vom 30. November 2007 (EW-R) betragen à Konto Fr. 52'000.00 plus Fr. 3'952.00 (7.6 % MWST), insgesamt Fr. 55'952.00. Die definitive Abrechnung erfolgt nach Realisierung des Hausanschlusses. 6. Die EW-Anschlussgebühr gemäss Art. 9 des neuen EW-Reglementes der Gemeinde Tuggen wird nachträglich nach Realisierung des Hausanschlusses, zusammen mit der Abrechnung der Hausanschlusskosten, in Rechnung gestellt.