A. A.________ ist Eigentümer des 5'443 m2 umfassenden Grundstücks KTN C.________ in der Gemeinde Tuggen, welches zur Wohnzone W2 gehört. Er beabsichtigt, darauf 6 Mehrfamilienhäuser (MFH) mit insgesamt 25 Wohnungen, Tiefgaragen und Zufahrtsstrasse zu erstellen. Mit Beschluss Nr. 425 vom 22. April 2010 hat der Gemeinderat Tuggen den Neubau dieser sechs Mehrfamilienhäuser unter gewissen Auflagen und Bedingungen bewilligt. Hinsichtlich der geschuldeten Abgaben hielt der Gemeinderat im Dispositiv was folgt fest: 5. Die Hausanschlusskosten der elektrischen Zuleitung (Graben und Rohre bauseits) gemäss Art.