Als Auflage habe es die strikte plangemässe Bauausführung verlangt; zudem bildeten die im Anhang S (Allgemeine Bedingungen für die Ausführung von Bauten in Grundwasserschutzzonen S) aufgeführten Gewässerschutzmassnahmen integrierenden Bestandteil des Gesamtentscheides und der Baubewilligung. Zudem gelte auch das Schutzzonenreglement der Grundwasserschutzzone ________. Diese Vorschriften seien einzuhalten. Die Baubewilligung sei, soweit sich dies nicht bereits aus dem Gesamtentscheid und der Baubewilligung ergebe, ausdrücklich mit der Auflage zu ergänzen, dass der Parkplatzbelag dicht erstellt werde. Eine Gefährdung des Grundwassers könne damit ausgeschlossen werden (Erw. 7.4).