2.12 des Baubewilligungsbeschlusses sichergestellt werde. Es falle auch kein verschmutztes Abwasser an. Das Niederschlags- bzw. Platzwasser werde mittels zwei Hofsammlern aufgefangen und über die neu zu erstellende Meteorwasserleitung abgeleitet. Eine Versickerung des Wassers sei nicht vorgesehen. Voraussetzung sei, dass der Parkplatz dicht erstellt werde. Das AfU habe als Fachbehörde das Bauvorhaben geprüft und sei zum Schluss gekommen, dass es unter Auflagen bewilligungsfähig sei. Als Auflage habe es die strikte plangemässe Bauausführung verlangt;