4.3 Die Vorinstanzen haben auch der Situierung des Baugrundstückes in der Grundwasserschutzzone S3 sowie im Gewässerschutzbereich Au Rechnung ge- 20 tragen. Das ARE hat im Gesamtentscheid gestützt auf die Beurteilung des AfU verlangt, dass die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Bauten in Grundwasserschutzzonen S als integrierender Bestandteil der kantonalen Bewilligung zu beachten sind. Der Gemeinderat hat diese Auflage in die Baubewilligung aufgenommen (Ziff. 2.22).