toirs), die für neue Einfahrten gilt, gewahrt (vgl. kantonales Tiefbauamt, Merkblatt zur Ergänzung Formular Z15, vom 13.6.2016 S. 2 Ziff. 2.2). Zu den ebenfalls planerisch ausgewiesenen Einfahrtsradien äussern sich die Beschwerdeführer, soweit ersichtlich, nicht mehr. Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass sie ungenügend wären. Dies gilt mit Blick auf die vorgesehenen Zu- und Wegfahrten von Personenwagen auf die geplanten Parkplätze auch für den Kurvenradius von 6 m im Bereich der Nordostecke von KTN 005 (vgl. Gemeinderatsbeschluss Erw. 6). Diesbezüglich hat der Gemeinderat zudem angeordnet, dass die effektiven Verhältnisse der Radien im Rahmen der Aufnahmen des Geometers für die