18 verbindlich festgelegt worden. Die Praxis zeige, dass auf beiden Liegenschaften KTN 005 und 003 die Sichtfelder in die I.________(-Strasse) durch bauliche Massnahmen bzw. Pflanzungen dennoch beeinträchtigt würden. Mit den Bauarbeiten dürfe daher erst begonnen werden, wenn das Sichtfeld in westlicher Richtung auf KTN 005 wieder hergestellt sei; die entsprechenden sichtbehindernden Pflanzen seien zu entfernen; ein allfälliger Sichtschutz solle aus nicht belebtem Material und nördlich hinter der Sichtlinie erstellt werden.