4.2.1 Was die Verkehrssicherheit anbelangt, kann auf das bereits Gesagte verwiesen werden, soweit die Verkehrssicherheit auf der Privatstrasse angesprochen wird (vgl. vorstehend Erw. 3.3.4). Wie bereits erwähnt, wird es sich einerseits auch bei einer allfälligen Errichtung von vier Parkplätzen nach wie vor um eine relativ gering frequentierte Privatstrasse handeln und darf und kann anderseits regelmässig von den Anstössern an die Privatstrasse wie auch von den Nutzern der allfälligen zusätzlichen Parkplätze in dieser WG 2-Zone ein den Verhältnissen angepasstes und rücksichtsvolles Fahren erwartet werden.