Auch wenn die bereits bestehende Meteorwasserleitung, an welche die neue Meteorwasserleitung angeschlossen werden soll, ausserhalb des Baugebietes verläuft, rechtfertigt dies nicht, die neue Meteorwasserleitung ausserhalb des Baugebietes zu führen, soweit dies nicht zwingend, d.h. für den unmittelbaren Anschluss, erforderlich ist. Diesbezüglich ist festzuhalten, dass sich dem auf dem Kanalisationsplan enthaltenen Kanalisationsausschnitt der Gemeinde entnehmen lässt, dass der von den Vorinstanzen in Betracht gezogene Anschlusspunkt nördlich von KTN 005 nur knapp in der Landwirtschaftszone bzw. unmittelbar bei der Grenze zum Baugebiet liegt.