Der Regierungsrat hat dargelegt, dass die neue Meteorwasserleitung gemäss dem Kanalisationsplan vom 6. Juni 2016 unter den Parkplätzen auf KTN 001 entlang der Zonengrenze bis zum Nachbargrundstück KTN 004 erstellt und von da auf KTN 001 entlang des Grundstücks KTN 004 in Richtung Osten geführt und auf der Höhe des Grundstücks KTN 005 an die bestehende Meteorwasserleitung angeschlossen werden soll (Erw. 5). Diese Meteorwasserleitung diene einzig der Erschliessung der neu zu erstellenden Parkplätze in der Bauzone und sei als solche in der Landwirtschaftszone nicht zonenkonform (Erw.