3.5.4 Das ARE hat im Gesamtentscheid die Standortgebundenheit der Wasserleitung im Nichtbaugebiet bejaht. Die geplante Meteorwasserleitung diene der Entwässerung des Parkplatzes. Sie soll an eine bestehende Meteorwasserleitung angeschlossen werden, die ebenfalls in der Landwirtschaftszone liege. Deshalb müsse ein verhältnismässig kurzes Stück der Anschlussleitung ausserhalb der Bauzone erstellt werden. Die Leitung sei folglich technisch bedingt auf den geplanten Standort angewiesen. Soweit die Zuständigkeit des ARE gegeben sei, stünden dem Vorhaben keine überwiegenden Interessen entgegen und eine Ausnahmebewilligung könne erteilt werden.