In der Regel wird gefordert, dass die Parkplätze primär auf dem gleichen Grundstück zu erstellen sind. Es ist allerdings unter Umständen auch möglich, die Parkplätze auf einem in der Nähe gelegenen anderen Grundstück zu erstellen oder die Nutzung von bereits vorhandenen, in der Nähe gelegenen Parkplätzen für das betroffene Grundstück zu sichern (Kapp, in: FHB Öffentliches Baurecht, Rz. 3.650).