Unter Beachtung dieser Auflagen könne eine Gefährdung des Grundwassers ausgeschlossen werden (Erw. 7). Es sei nicht zu erwarten, dass mit dem Betrieb der vier Parkplätze in der WG 2 mit einer Lärmempfindlichkeitsstufe (ES) III übermässige Lärmimmissionen entstehen. Ein eigentliches Lärmgutachten sei daher auch nicht erforderlich. Gemäss einer aktenkundigen Lärmprognose sei mit einer Lärmbelastung von 44.5 dB(A) bei einem Planungswert in der ES III für Gewer- be- und Industrielärm von 60 dB(A) am Tag und 50 dB(A) in der Nacht zu rechnen, wobei mit fünf Parkplätzen gerechnet worden sei. Da die Planungswerte eingehalten seien, sei es nicht nötig, weitere Emissionsbeschränkungen anzu-