mit einer Breite von rund 3 m) zu den geplanten Parkplätzen/Kehrplatz führt. Je eine neue Meteorwasserleitung vom Kehrplatz sowie vom vierten Parkplatz her vereinigen sich im nordöstlichen Bereich des in der WG 2 liegenden Teils von KTN 001, führen ausserhalb der Bauzone nördlich entlang von KTN 004 und 005 und werden (nördlich von KTN 005) an eine bestehende Meteorwasserleitung angeschlossen. Aus den Baugesuchsunterlagen geht nicht direkt hervor, wem die Parkierungsanlage dienen soll. In einer Stellungnahme im Einspracheverfahren erklärte die Bauherrschaft, sie diene primär der Liegenschaft KTN 005 und allenfalls auch dem Gartenbauunternehmen des Beschwerdegegners.