Im Plan "Sichtwinkel + Einfahrtsradien" (Plan A3 im Massstab 1:500) ist die Südostecke (Grenzbereich KTN 001/002/004) als "Kehrplatz" bezeichnet. Die Zufahrt zu diesen vier Parkplätzen mit Kehrplatz erfolgt über das Strässchen (mit einer Breite von rund 4 m) entlang dem Westrand (rund 25 m) der Parzelle KTN 003 bis zu KTN 001, wo es scharf nach Westen dreht und entlang dem Nordrand der Parzellen KTN 005 und 004 (knapp 50 m; mit einer Breite von rund 3 m) zu den geplanten Parkplätzen/Kehrplatz führt.