5 2.1 Das Bauvorhaben liegt in der Grundwasserschutzzone S3 ________ sowie im Gewässerschutzbereich Au. Es sieht auf dem in der Bauzone gelegenen Bereich von KTN 001 die Errichtung von drei Parkplätzen entlang der Grundstücksgrenze zu KTN 002 sowie einen (vierten) Parkplatz in der Nordwestecke dieses Bereiches vor. Im Plan "Sichtwinkel + Einfahrtsradien" (Plan A3 im Massstab 1:500) ist die Südostecke (Grenzbereich KTN 001/002/004) als "Kehrplatz" bezeichnet.