Mit einem Schreiben vom 23. August 2017 für beide Verfahren teilt auch das ARE seinen Verzicht auf eine Vernehmlassung mit und beantragt die Abweisung der Beschwerde. Das Sicherheitsdepartement beantragt vernehmlassend am 17. August 2017 die Vereinigung der Verfahren sowie die Abweisung der Beschwerden unter Kostenfolge zulasten der Beschwerdeführer, soweit überhaupt darauf eingetreten werden könne. Mit für die beiden Verfahren je getrennten Stellungnahmen vom 24. August 2017 lässt der Beschwerdegegner die Abweisung der Beschwerde beantragen, soweit überhaupt darauf eingetreten werden könne, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beschwerdeführers.