G. Mit für die beiden Verfahren separaten Eingaben vom 14. Juli 2017 beantragt der Gemeinderat unter Verzicht auf eine Vernehmlassung sowie unter Verweis auf seinen Baubewilligungsbeschluss sowie Vernehmlassung im regierungsrätlichen Beschwerdeverfahren die Abweisung der Beschwerde unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Mit einem Schreiben vom 23. August 2017 für beide Verfahren teilt auch das ARE seinen Verzicht auf eine Vernehmlassung mit und beantragt die Abweisung der Beschwerde.