4 F.2 Ebenfalls mit Eingabe vom 2. August 2017 (Postaufgabe am gleichen Tag) lässt A.________ fristgerecht Verwaltungsgerichtsbeschwerde erheben mit den folgenden Anträgen: 1. Der Beschwerdeentscheid RRB Nr. 516/2017 vom 4. Juli 2017 sei aufzuheben und es sei das Baugesuch abzuweisen, d.h. die Baubewilligung nicht zu erteilen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. 8 % Mehrwertsteuer) zu Lasten der Vorinstanzen und des Beschwerdegegners.